Honorar

Das Honorar hängt vom Zeitaufwand, vom Streitwert und von der Komplexität der Angelegenheit ab. In manchen Fällen können ein Pauschalhonorar oder Stundensätze zur Vereinfachung der Abrechnung vereinbart werden. Im übrigen verrechne ich mein Honorar nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Eine kurze Erläuterung und die aktuelle Fassung des RATG und der AHK sowie finden Sie unter: www.rakwien.at/?seite=anwaelte&bereich=anwaltskosten


Unter gewissen Umständen besteht Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsvertretung. Eine kurze Zusammenfassung der Voraussetzungen für Verfahrenshilfe finden Sie unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/zivilrecht/2/Seite.1010330.html