Tätigkeitsgebiete

Immobilientransaktionen

Ideal wäre es, wenn Sie eine kurze Rechtsauskunft schon vor Abgabe eines verbindlichen Kaufanbots einholen. Auch Verkäufer sollten sich rechtzeitig informieren. Sie können mich mit der kompletten Abwicklung von Liegenschaftsverträgen beauftragen oder auch nur mit der Kontrolle eines bereits vorliegenden Entwurfs.

Ich verfasse Kaufverträge, Schenkungen oder auch untypische Vertragstexte und kümmere mich um die gesamte Vertragsabwicklung, d.h. um allenfalls notwendige Genehmigungen, um die Berechnung der Immobilienertragsteuer, der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr und schließlich um die grundbücherliche Durchführung des Vertrags, oft verbunden mit einer Lastenfreistellung oder mit der Eintragung von neuen Rechten, zB (Simultan-)Pfandrecht für eine finanzierende Bank. Auch Leibrentenvereinbarungen oder andere Rechte kommen in Frage. Die von mir übernommenen Treuhandschaften laufen selbstverständlich über das elektronische Anwaltliche Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien „eATHB“. Bei noch nicht fertigen Bauprojekten werden Kaufverträge zusätzlich nach den Bestimmungen des BTVG abgewickelt.


Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht

Immobilienrecht ist ein besonderer Schwerpunkt meiner Kanzlei. Ich unterstüzte zB beim Abschluss von Mietverträgen, Mieterwechsel oder Vertragsende, bei der Begründung und Änderung von Wohnungseigentum (einschließlich Umsetzung von Nutzwertänderungen), bei Meinungsverschiedenheiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, Problemen bei der Willensbildung, Abrechnungsproblemen und sonstigen Verwaltungsfragen, bei Konflikten mit Nachbarn, bei Besitzstörungen oder bei Bauprojekten.


Erbrecht

Bei einem relativ kurzen Termin kann ich mit Ihnen besprechen, ob Sie eine letztwillige Verfügung errichten sollten. Ein solcher Erbrechts-Check kostet im Rahmen der Aktion „Check Dein Recht“ nur € 120,00 inkl USt.

Eine letztwillige Verfügung, die an die konkrete familiäre Situation angepasst ist, kann Streit unter den Nachkommen vermeiden. Mit einem Testament oder mit einer Schenkung (ev in Verbindung mit einem Wohnungs- oder Fruchtgenussrecht) können Sie vieles regeln. Ich berate Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten, aber auch über die Grenzen, welche zum Schutz von pflichtteilsberechtigten Personen zu beachten sind. Wenn Sie sich für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung entscheiden, organisiert meine Kanzlei alle notwendigen Formalitäten (zB Testamentszeugen) und die Registrierung im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte, auf Wunsch auch die Verwahrung der Originalurkunde.


Verlassenschaftsverfahren

Ich informiere über den Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens und übernehme Funktionen verschiedener Art, zum Beispiel

  • als Erbenmachthaberin die Vertretung von Erben:innen
  • die Vertretung von pflichtteilsberechtigten Personen
  • die Vertretung von Vermächtnisnehmern
  • als Verlassenschaftskuratorin die Vertretung des Nachlasses zwecks Prozessvertretung oder Vermögensverwertung.


Familienrecht

Eine rechtzeitige Beratung ist gerade in hochemotionellen Lebenssituationen wichtig und kann Eskalationen verhindern. Schriftliche Vereinbarungen, zB zwischen Partnern einer Eigentumswohnung, Lebensgefährten oder auch in einer Ehe, können sehr hilfreich sein. Im Streitfall informiere Sie über die verschiedenen Verfahrensarten und übernehme Vertretungen in Scheidungs-, Aufteilungs-, Unterhalts- oder Obsorgeverfahren.


Vorsorgevollmacht

Für den Fall einer schweren Erkrankung oder sonstigen Verhinderung können Sie mit einer Vorsorgevollmacht gewisse Dinge vorab regeln. Sie entscheiden, wer vertreten soll und wer nicht befugt ist, für Sie zu handeln. Auch Betreuungswünsche können Sie formulieren. Bei Vorliegen einer solchen Verfügung erübrigt sich in der Regel die Bestellung eines Erwachsenenvertreters.
Bei Eintritt eines Vorsorgefalls kann ich das Wirksamwerden einer gewillkürten Erwachsenenvertretung registrieren. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, so kann auch eine gesetzliche Erwachsenenvertretung für nahestehende Personen registriert werden.


Patientenverfügung

Für den Fall, dass Sie bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen, sollten Sie mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Ich erkläre Ihnen, was Sie mit einer Patientenverfügung regeln können, informiere über die Formvorschriften, begleite die Errichtung von Patientenverfügungen und sorge für die Registrierung im Patientenverfügungsregister.


Schadenersatz und Gewährleistung

Große praktische Bedeutung hat die Geltendmachung bzw die Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, zB bei mangelhafter Lieferung von Waren oder Maschinen, bei Baumängeln oder nach einem Unfall (Schmerzengeld). Dazu gehört selbstverständlich auch die Korrespondenz mit Versicherern.
Gerne berate ich auch vorbeugend über Haftungsrisken für Geschäftsführer:innen, bei Krediten und Bürgschaften.


Unternehmensrecht und Vertragsrecht

Ich unterstütze beim Verhandeln und bei der Kontrolle von Verträgen, bei GmbH-gründungen, Unternehmensübertragungen und berate auch in Zusammenhang mit Privatstiftungen.


Forderungsbetreibung und Schuldnervertretung

Wenn die Durchsetzung von Geldforderungen oder sonstigen Ansprüchen erforderlich ist, verfasst meine Kanzlei Mahnschreiben und betreut die exekutive Betreibung in Abstimmung mit Ihren Vorstellungen, bis zur eventuell notwendigen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren oder in einem Verlassenschaftsverfahren.
Auch Unterlassungsansprüche können durchgesetzt werden. Dieses Gebiet war Gegenstand meiner Dissertation „Die Verhängung von Beugestrafen nach § 355 EO. Effektivität der Unterlassungsexekution versus Schuldnerschutz“.


Verwaltungsverfahren, Verfassungsrecht, Strafrecht

Ich recherchiere die Rechtslage, kläre den aktuellen Verfahrensstand ab, zB durch Akteneinsicht bei Behörden oder Gericht, kann für Sie Verhandlungstermine wahrnehmen und Anträge oder Rechtsmittel verfassen.